Social Trading Plattform

Am gestrigen 08.05.2017 handelte die BaFin und untersagt nunmehr den Anbietern Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von CFD’s mit Nachschusspflicht. Innerhalb von 3 Monaten, also bis zum 10. August haben die Broker die Möglichkeit, den Anforderungen Genüge zu tun

Allgemeinverfügung:

  1. Ich ordne eine Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von finanziellen Differenzgeschäften („contracts for difference“ oder „CFDs“) im Sinne von § 2 Absatz 2 Nummer 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) an. Die Vermarktung, der Vertrieb und der Verkauf von CFDs an Privatkunden im Sinne des § 31a Absatz 3 WpHG wird insoweit untersagt, als diese für den Privatkunden eine Nachschusspflicht begründen können. Die Umsetzung dieser Beschränkung hat bis zum 10.08.2017 zu erfolgen.
  2. Die Allgemeinverfügung gilt an dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.
  3. Ich behalte mir den Widerruf dieser Allgemeinverfügung vor.

Schaut man sich die Begründung an, dann kann man sich auch nur am Kopf kratzen…

Letztlich ist die Quintessenz, dass der dumme und überhaupt nicht gierige Privatanleger eh nicht weiß, was er macht und daher Vater Staat die schützende Hand über ihn hält. Lustigerweise gibt es aber keine Initiative zur Beschränkung des Futurehandels… (Margin, Nachschusspflicht…grübel)

Zielkundengruppe von CFD-Anbietern sind nach den im Rahmen der Aufsichtstätigkeit gemachten Beobachtungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) nahezu ausschließlich Privatkunden i. S. d. § 31a Abs. 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG). Der typische CFD-Kunde ist ein Kleinanleger. Laut der im Auftrag des CFD Verbands e. V. durchgeführten Marktstudie von Research Center For Financial Services gab es in 2015 ca. 127.137 CFD-Konten von Kunden.2 Diese Zahl spiegelt in etwa die Zahl der betroffenen Kunden wider.

Nach den Beobachtungen der Bundesanstalt sowie nach Studien europäischer Aufsichtsbehörden3, ist die durchschnittliche Verweildauer von Kunden der CFD-Anbieter eher kurz bemessen. In dieser Zeit verliert nach Beobachtungen der Bundesanstalt sowie anderer europäischen Aufsichtsbehörden ein Großteil der Privatanleger das von ihnen eingesetzte Kapital. Diese aufsichtlichen Beobachtungen werden durch diverse Studien europäischer Aufsichtsbehörden bestätigt.

Den Originaltext natürlich bei der Quelle nachzulesen, der BaFin.

Nun kann man zu der Regelung stehen, wie man will, mit Verbraucherschutz hat das aber wohl am wenigstens zu tun.

Viele Akteure haben sich schon seit langem auf dieses Szenario eingestellt. Social Trading mit ayondo heißt Handel bei und mit ayondomarkets. Hier gibt es schon seit knapp 2 Jahren keine Nachschusspflicht mehr.

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