Social Trading Plattform

Eine bewusst plakative Headline, die hoffentlich einige Leser zum Nachdenken anregt.

Worum geht es in der Drucksache 19/15876 des Bundestages ?

Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 11.12.2019 führte zu einem Gesetzesentwurf, der am 12.12.2019 vom Bundestag angenommen und bereits am 13.12.2019 vom Bundesrat durchgewunken wurde.

Das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen trat zum 01.01.2020 in Kraft und sorgt für helle Aufregung unter den sachkundigen Tradern und Investoren diverser Finanzportale.

Grund ist folgende Änderung des Einkommenssteuergesetzes:

Artikel 5 Änderung des Einkommensteuergesetzes Das Einkommensteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I S. 1122) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 20 Absatz 6 Satz 4 werden die folgenden Sätze eingefügt: „Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Gewinnen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 3 und mit Einkünften im Sinne des § 20 Absatz 1 Nummer 11 verrechnet werden dürfen. Verluste aus Kapitalvermögen aus der ganzen oder teilweisen Uneinbringlichkeit einer Kapitalforderung, aus der Ausbuchung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1, aus der Übertragung wertloser Wirtschaftsgüter im Sinne des Absatzes 1 auf einen Dritten oder aus einem sonstigen Ausfall von Wirtschaftsgütern im Sinne des Absatzes 1 dürfen nur in Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen ausgeglichen werden; die Sätze 2 und 3 gelten sinngemäß mit der Maßgabe, dass nicht verrechnete Verluste je Folgejahr nur bis zur Höhe von 10 000 Euro mit Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden dürfen.“

2. Dem § 52 Absatz 28 werden die folgenden Sätze angefügt: „§ 20 Absatz 6 Satz 5 in der Fassung des Artikels … des Gesetzes vom … [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2020 entstehen. § 20 Absatz 6 Satz 6 in der Fassung des Artikels … des Gesetzes vom … [einsetzen: Ausfertigungsdatum und Seitenzahl der Verkündung des vorliegenden Änderungsgesetzes] ist auf Verluste anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2019 entstehen.

https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0601-0700/649-19.pdf;jsessionid=994163D05E496D3D58EED7A2ECCCA424.1_cid365?__blob=publicationFile&v=1

Im Kern geht es um die steuerliche Anrechenbarkeit von Verlusten aus z.B. wertlosen Aktien und Anleihen (bereits seit 01.01.2020) und Termingeschäften ab 01.01.2021.

Die Auslegung im Wortlaut würde dazu führen, dass der Steuerpflichtige im Zweifel eine höhere Steuerschuld hat, als er überhaupt netto Gewinne erzielt hat.

Beispiel Praxis bisher für einen profitablen Investor:

Gewinne aus derivativem Handel 40.000 €
Verluste aus derivativem Handel 30.000 €
zu versteuern: 10.000 €

Ab 01.01.2021 sähe dies wie folgt aus:

Gewinne aus derivativem Handel 40.000 €
Verluste aus derivativem Handel 30.000 €
zu versteuern: 30.000 € (40.000 € – 10.000 €)
Verlustvortrag der verbleibenden 20.000 € auf die kommenden 2 Jahre a 10.000 €.

Völlig herb wird es jedoch bei einem Verlustjahr:

Gewinne aus derivativem Handel 30.000 €
Verluste aus derivativem Handel 40.000 €
zu versteuern: 20.000 € (30.000 € – 10.000 €)

Der Investor, der also 10.000 € im Wirtschaftsjahr verloren hat, darf noch auf 20.000 € seiner Steuerschuld nachkommen.

Beide Beispiele beziehen sich auf noch eine relativ moderate Konstellation. In den Foren werden andere Rechnungen, die insbesondere bei Options- und Futureshändlern realistisch sind, diskutiert.

Wie reagiert die Fachwelt?

Allen voran das Bundesministerium für Finanzen. An Absurditität nicht zu überbieten!

Als erstes Medium findet man eine Regionalseite aus Brandenburg, die sich des Themas angenommen und eine Stellungnahme vom BMF eingefordert hatte. Die Auskunft der Pressesprecherin widersprüchlich und mehr als peinlich.

Leser auf Godmode Trader bombardieren aktuell via Abgeordnetenwatch die politisch Verantwortlichen mit Fragen und Klarstellungen. Hierzu könnt ihr die Diskussion auf Godmode gern verfolgen.

Seitens der Industrie spielt man offenbar noch tote Katze. Anfragen einiger Kunden von CFD Brokern an diese beantworten diese mit einem lapidaren Verweis auf den Steuerberater. Nun ja, nicht anders zu erwarten, wenn man in Zypern oder sonstwo sitzt.

Fakt ist, die Regelung wurde vor Weihnachten durchgepeitscht, auch sehr geschickt durch die Hintertür, wenn man sich die Struktur der Gesetzesvorlage ansieht. Einer politischen Wertung enthalte ich mir hier, sonst vergesse ich wohl meine gute Kinderstube. Dies betrifft übrigens auch die Antwort eines MdB der Grünen, der sich einer Frage stellte.

Erlauben Sie mir zunächst eine Verwunderung über die von Ihnen verlinkte Quelle zum Ausdruck zu bringen: Hier scheint jemand leider ohne große Fachkenntnis, dafür aber mit extremen Vorbehalten gegen die Politik, die Abgeordneten und den Deutschen Bundestag als Gesetzgeber populistische Ressentiments zu schüren. Für die eigene Informationsgewinnung würde ich zu seriöseren Quellen raten. Die in dem Beitrag aufgestellten Behauptungen halten meines Erachtens einer inhaltlichen Überprüfung nicht stand, die skizzierten Folgen der Gesetzesänderungen drohen meines Erachtens explizit nicht. Hierzu finden Sie schon in den Kommentaren unter dem Artikel einige Anmerkungen und Links zu weiterführenden, fachlich sehr viel fundierteren Informationen, auf die ich Sie an dieser Stelle verweisen möchte.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-konstantin-von-notz/question/2020-01-07/329137

Wenn also selbst seriöse Quellen – hier wohl das BMF – rumrudern, braucht man sich nicht wundern, dass die angesprochenen Abgeordneten typische Reflexe ausfahren.

Klar ist also, das aktuell nichts klar ist, bzw. man sich auf den Worst Case, also den Wortlaut des Gesetzes einzustimmen hat.

Was bedeutet dies für Investoren von Social Trading und Social Investing?

Aktuell sind die Auswirkungen wohl überschaubar, wenn sich die Investoren auf langfristige Strategien festlegen und nicht aktiv ihre Positionen hin und her handeln. Nun gehört zu einer klugen Strategie natürlich auch, Verluste zu begrenzen oder Positionen abzusichern. Anleger sollten also die im Gesetz genannte Schwelle von 10.000 € realisierter Verluste im Auge haben und ihre Portfolios darauf abstimmen.

Hier macht es nach meiner Auffassung aber einen erheblichen Unterschied, ob ich CFD’s (typisches Copytrading) oder Zertifikate (wikifolio) handele.

Gewinner und Verlierer

Sollte die Auslegung des Gesetzes und die Praxis des BMF den Worst Case bestätigen, kann man mit CFD Konten nur noch kleine Brötchen backen. Die 10.000 € maximale Anrechenbarkeit von Verlusten im Wirtschaftsjahr dürfte in vielen Konten schnell erreicht sein. Die Broker dürften dann recht schnell spüren, dass ihr Geschäftsmodell in Deutschland dem Tode geweiht ist. Achja ich vergass – gibt ja nur Gewinner mit CFD’s…

Von den Social Trading und Investing Portalen dürften also eToro und NAGA ab 2021 Probleme mit den CFD Umsätzen bekommen.

Der absolute Gewinner, wenn man dies so sagen darf, bliebe wikifolio.com.

Bitte beachtet:
Die „Trader“ auf wikifolio.com sind rechtlich Redakteure eines Musterportfolios! Die handeln keine realen Derivate, sondern ein Demokonto. Transaktionen im Musterportfolio, dem wikifolio, sind kostenfrei. Sie können also lustig weiterhandeln, wie bisher!

Der Käufer des Zertifikats auf das wikifolio sollte sich jedoch der Steueränderung bewusst sein, denn nur ihn trifft es. Also Augen auf bei der Wahl der wikifolios und den darauf emittierten Zertifikaten. Hat man sich für ein Portfolio aus diesen entschieden, sollte man dann natürlich auch langfristig agieren, um die Positionen profitabel schliessen zu können.

Viele der Anlagestrategien auf wikifolio.com sind ja auch eher als Investment, denn als Trading aufgelegt.

Was kann man als aktiver Anleger oder Trader tun?

Der letzte Absatz hat die Antwort eigentlich schon gegeben.

Wer selber aktiv Zertifikate, Knock Outs etc. schieben will, um ein spekulatives Depot zu managen, sollte sich auf wikifolio.com umsehen.

Wikifolio auflegen, investierbar machen, Emission beantragen und dann das eigene Zertifikat auf das wikifolio kaufen und natürlich möglichst halten…

Damit könnt ihr der weiteren Bevormundung legal aus dem Weg gehen und den Damen und Herren, naja, ihr wisst schon…

Fazit:
Für CFD- und Futurehändler sieht es mau aus, sollte es so bleiben. Zertifikatetrader hätten mit wikifolio.com einen kleinen Ausweg, den man ins Kalkül ziehen kann. Ansonsten gilt: Informiert euch, bevor das böse Erwachen kommt. Achtet auch auf prüffähige Statements des BMF.

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